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Vorsorge und Krebsfrüherkennung
Vorsorge, die zu Ihrem Lebensalter passt.
Die gesetzliche Krebsfrüherkennung, gynäkologische Untersuchung und Beratung, abgestimmt auf Ihr Alter und Ihre Vorgeschichte.
Ein fester Arzt
Ihre Befunde im Verlauf im Blick
Kassenleistung
Gesetzliche Krebsfrüherkennung ab 20
HPV-Test ab 35
Ko-Test alle drei Jahre
Sie bestimmen das Tempo
Wir erklären jeden Schritt
Früh erkennen, was sich gut behandeln lässt.
Viele Erkrankungen der weiblichen Organe verursachen anfangs keine Beschwerden. Die Krebsfrüherkennung soll Veränderungen finden, bevor sie Probleme machen.
Was Ihnen zusteht, hängt vom Alter ab und ist in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie geregelt. Wir erklären Ihnen, was untersucht wird und warum, und besprechen jeden Befund mit Ihnen.
Auf einen Blick
Ab wann
Ab 20 Jahren, einmal im Jahr.
Bis wann
Ein Leben lang, eine Altersgrenze gibt es nicht. So lange Sie zu uns kommen können und sich die Sicherheit einer Untersuchung wünschen.
Mitbringen
Versichertenkarte, falls vorhanden frühere Befunde.
Vorsorge nach Lebensalter
Was Ihnen wann zusteht.
Die gesetzliche Krebsfrüherkennung wächst mit dem Alter. Alle hier genannten Untersuchungen sind Kassenleistungen.
ab 20
Jährliche Untersuchung
Gynäkologische Tastuntersuchung, bis 34 Jahre mit jährlichem Zellabstrich vom Gebärmutterhals (Pap-Test).
bis 25
Chlamydien-Test
Einmal im Jahr ein Test auf Chlamydien aus einer Urinprobe. Die Infektion verläuft oft unbemerkt und kann unbehandelt die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
ab 30
Brustuntersuchung
Jährlich zusätzlich die Tastuntersuchung von Brust und Achselhöhlen, mit Anleitung zur Selbstuntersuchung.
ab 35
Ko-Test
Alle drei Jahre Zellabstrich und HPV-Test zusammen. Die gynäkologische Untersuchung bleibt jährlich.
ab 50
Darmkrebsfrüherkennung
Stuhltest auf verborgenes Blut oder Darmspiegelung. Wir beraten Sie, welcher Weg für Sie passt.
50 bis 75
Mammographie-Screening
Alle zwei Jahre, mit schriftlicher Einladung. Die Untersuchung findet in einer zertifizierten Screening-Einheit statt.
Nach der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Bei Beschwerden oder auffälligen Befunden gelten andere Abstände.
Ablauf
So läuft die Vorsorge ab.
Sie bestimmen das Tempo. Sagen Sie uns, wenn Ihnen etwas unangenehm ist.
01
Gespräch
Wir fragen nach Beschwerden, Zyklus, Verhütung, Vorerkrankungen und Krebserkrankungen in der Familie.
02
Untersuchung
Betrachtung von Scheide und Muttermund mit dem Spekulum, danach die Tastuntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken. Ab 30 kommt die Brust dazu.
03
Abstrich
Mit einem kleinen Bürstchen werden Zellen vom Muttermund entnommen. Das dauert wenige Sekunden. Ab 35 wird dieselbe Probe zusätzlich auf HPV untersucht.
04
Befund
Die Probe wird im Labor ausgewertet. Ist etwas auffällig, melden wir uns bei Ihnen und besprechen das weitere Vorgehen. Auf Wunsch erfahren Sie Ihr Ergebnis etwa 14 Tage nach dem Abstrich bei uns.
Kosten
Was die Kasse übernimmt.
Die gesetzliche Krebsfrüherkennung ist für Sie kostenfrei. Zusatzuntersuchungen ohne Beschwerden gehören nicht dazu. Ob eine davon für Sie sinnvoll ist, besprechen wir offen mit Ihnen, ohne Druck.
Kassenleistung
Gesetzlich versichertNach der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie:
- Jährliche gynäkologische Untersuchung ab 20
- Zellabstrich bzw. Ko-Test mit HPV ab 35
- Tastuntersuchung der Brust ab 30
- Chlamydien-Test bis 25
- Untersuchung bei Beschwerden jederzeit
Zusatzleistungen
SelbstzahlerAuf Wunsch, zusätzlich zur gesetzlichen Vorsorge:
- Ultraschall der Gebärmutter und Eierstöcke: 45 €
- Ultraschall der Brust: 60 €
- Beide zusammen: 105 €
- Jährlicher Zellabstrich zwischen den Kassenterminen: 30 € inklusive Labor
Warum wir den Zellabstrich jedes Jahr empfehlen
Unsere EmpfehlungAb 35 Jahren zahlt die Krankenkasse den Zellabstrich zusammen mit einem HPV-Test nur noch alle drei Jahre. Die meisten Zellveränderungen am Gebärmutterhals entstehen durch HPV, aber nicht alle: Einige Vorstufen entwickeln sich unabhängig davon und würden bei einem negativen HPV-Test bis zur nächsten Untersuchung unentdeckt bleiben. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir deshalb den Zellabstrich in den Jahren dazwischen, für 30 € inklusive Labor.
Häufige Fragen
Gut zu wissen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an, wir helfen gern weiter.
Tut die Untersuchung weh?
In der Regel nicht. Das Einführen des Spekulums und der Abstrich können kurz unangenehm sein. Sagen Sie uns, wenn Sie Schmerzen haben oder unsicher sind. Wir gehen dann behutsamer vor oder unterbrechen.
Kann ich während der Periode zur Vorsorge kommen?
Ja. Sie müssen Ihren Termin wegen der Periode nicht verschieben. Nur bei sehr starker Blutung ist der Abstrich schwerer auszuwerten. Dann rufen Sie uns kurz an.
Was bedeutet ein auffälliger Abstrich?
Ein auffälliger Befund bedeutet nicht, dass Sie Krebs haben. Meist handelt es sich um Zellveränderungen, die sich oft von selbst zurückbilden. Je nach Befund folgen eine Kontrolle oder eine Kolposkopie, eine Untersuchung des Muttermunds unter Vergrößerung.
Brauche ich nach der HPV-Impfung noch die Vorsorge?
Ja. Die Impfung schützt vor den häufigsten Hochrisiko-Typen, aber nicht vor allen. Die Krebsfrüherkennung bleibt deshalb auch nach der Impfung wichtig.
Wie erfahre ich mein Ergebnis?
Ist Ihr Befund auffällig, melden wir uns bei Ihnen. Möchten Sie Ihr Ergebnis in jedem Fall erfahren, fragen Sie gern etwa 14 Tage nach dem Abstrich telefonisch oder per E-Mail nach. Das Ergebnis selbst teilen wir Ihnen aus Datenschutzgründen am Telefon mit.
Ihr Termin zur Vorsorge
Online über Jameda oder telefonisch unter 0202 / 664629.