Frauenarzt Wuppertal – Praxis Timur Inci

Neue Strahlenschutzverordnung 2021

Wie Sie vielleicht durch die Presse mitbekommen haben tritt 2021 ein neues Strahlenschutzgesetz in Kraft.

Der Gesetzgeber untersagt ab 2021 Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenbetreuung ohne medizinische Indikation. Künftig stellen Angebote wie Babyfernsehen, Baby-Watching etc. eine Ordnungswidrigkeit dar.

Damit durch „Fehlinformationen“ keine Verunsicherung Ihrerseits auftritt hier einige Infos in kürze und den Artikel aus der Medizinischen Fachzeitschrift FRAUENARZT 11-20, sowie die Stellungnahme der DEGUM (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin) zu dem Thema.

  • Beim Ultraschall handelt es sich um eine strahlungsfreie, für den Feten ungefährliche Untersuchungsmethode:
    „Es gibt trotz jahrzehntelanger intensivster Forschungsarbeit nach wie vor keine Studienergebnisse, die auf irgendeine ultraschallinduzierte „Gesundheitsbelastung“ des Feten hindeuten.
    Es liegen im Übrigen keine Studienhinweise zum Schaden ergänzender Ultraschalluntersuchungen (inkl. Doppler) vor (IGEL-Monitor, Ergänzende Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, Evidenz ausführlich vom 13.06.2016“
  • Ultraschall nur nach ärztlicher Indikation
    „Konkret beschreibt § 10 der neuen Strahlenschutzgrundverordnung, dass ein Fötus bei einer schwangeren Person einem Ultraschall zu nicht medizinischen Zwecken nicht exponiert werden darf. Da die Indikation hierzu von einem Arzt vorzunehmen ist, wird demnach die Ultraschall-Untersuchung bei einem Fetus grundsätzlich unter einen Arztvorbehalt gestellt. Das bedeutet, nichtärztlichem Personal, wie auch immer, ist die Durchführung einer Ultraschall- Untersuchung an einem Feten untersagt.“
  • Zusatzultraschall als IGEL weiterhin möglich (Kosten 35€/Ultraschall)
    „Nach § 12 SGB V hingegen kann eine derartige Kontrolle jedoch über das ausreichende Maß hinausgehend eingestuft sein. Die Sorge einer werdenden Mutter kann somit, jenseits von weiteren klinischen Parametern (beispielsweise Symphysen-Fundus-Abstand), eine medizinische Indikation ergeben, die außerhalb der üblichen Regelversorgung liegt. Neben einer zusätzlichen Wachstumskontrolle des Feten könnte dies ebenso eine erneute Kontrolle der Fruchtwassermenge darstellen. Letztlich wird es keine abschließende Indikationsliste geben können. Beispiele wie eine Art von Ultraschall-Bonding des Partners können ebenso in der täglichen Praxis vorkommen wie das Schildern von Schwangerschaftsbeschwerden, die wir fachärztlich als typisch und harmlos einstufen, jedoch erst durch die Visualisierung mittels Ultraschall für die Schwangere eine Beruhigung und Stabilisierung ergeben.“