Sehr geehrte Patientinnen anbei die neue seit heute gültige Verodnung:
„Das Land NRW hat in der ab Montag geltenden Corona-Schutzverordnung verfügt, dass in Geschäften, im ÖPNV, während Gottesdiensten und in Arztpraxen sowie vergleichbaren Einrichtungen zur Erbringung medizinischer Dienstleistungen eine medizinische Maske getragen werden muss. Medizinische Masken sind im Sinne der Verordnung sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken oder diesem Standard vergleichbare Masken (KN95/N95)“